Will man die Hintergründe aufdecken, so muss man eine Zeitreise durch das Berufsrecht zur Berufsaufsicht der vergangenen 10 Jahre machen.
Welchen Auftrag erfüllen die Großverdiener der APAK eigentlich für wen?
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer genießen ein hohes Ansehen in der Gesellschaft, sind systemrelevant in unserer Wirtschaftsordnung und erfüllen einen gesetzlichen Auftrag - so will es der Gesetzgeber. Ein strenges Berufsrecht (WPO), Dritthaftung für erteilte Testate und die Pflicht "zu warnen und zu reden" prägen die Berufsausübung.
Enron, worldcom, flowtex & Co. haben dem Renomée des Berufsstandes (insbesondere der Big4) heftig zugesetzt und man überlegte, wie man es organisieren kann, dass mutmaßliche "Fehlleistungen des Berufsstandes" nicht mehr nach außen dringen oder medienwirksam der Reputation des Berufsstandes schaden können.
Man unterscheidet in Berufsaufsicht und Berufsgerichtsbarkeit (§§ 61a ff., 67 ff. WPO) leichte, mittelschwere und schwere Verfehlungen, die man Berufsträgern/innen oder Berufsgesellschaften vorhalten kann. Über die Einordnung entscheidet die WPK.
Bis 2006 wurden mittelschwere und schwere Vergehen an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin übergeben und berufsgerichtlich verfolgt. Das BARefG regelte dann in 2007 auf Initiative der WPK (Big4), dass auch mittelschwere Vergehen bei der WPK bearbeitet werden.
Wichtig ist es zu wissen, dass Angelegenheiten der WPK der "Verschwiegenheit gegenüber jedermann" unterliegen (§ 64 WPO), während die Berufsgerichtsbarkeit "öffentlich" ist (§ 99 WPO).
Die Big4 wissen somit spätestens seit 2011 - dem Jahr der Neuwahl des Beirates der WPK, bei der die Mittelständler die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnten - , dass ihre Bilanzskandale etc. in der WPK nicht mehr "unbeobachtet" bleiben und wp.net und andere Berufsvertreter/innen hiervon Kenntnis erlangen. Man ist seither nicht mehr "unter sich"!
Nach der "Palastrevolution" wurden also erst einmal die beiden Geschäftsführer mit verbesserten 5-Jahres-Verträgen (mit fünfjähriger Kündigungsfrist!) "bei der Stange gehalten" und andererseits wurden der APAK üppige Vergütungen zugebilligt.
Also überlegt man, wie man es erreichen kann, dass man sich künftig wieder selbst beaufsichtigen kann.
Lösung: Die APAK startete 2013 "Bemühungen", die gesamte Berufsaufsicht aus der WPK herauszulösen um die Kammer damit in "Bedeutungslosigkeit" zu stürzen. Dann könnte man künftig, da politisch gut vernetzt, die Fälle in den Gremien der APAK austragen und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ausschalten.
Also schreibe man ein "Eckpunktepapier", umgehe den Beirat der WPK und erzähle dem Berufsstand, dass diese Lösung ohnehin durch die Abschlussprüferrichtlinie vorgesehen sei - was nicht stimmt! Und das von den Big4 gesteuerte IDW applaudiert und verbreitet gleichlautende Pressenotizen. - Eigentlich müsste es doch jetzt jeder glauben!?
War doch klug gedacht, oder?
Wenn da nicht die Gier einzelner Beteiligter gewesen wäre.... und man über die eigenen Füße gestolpert wäre!
Mehrere Fragen hab ich noch:
- Welche Rolle spielen die Big4 bei der Festsetzung der Höhe der Vergütungen?
- Welche Motive stecken hinter der Festsetzung der Vergütungen?
- Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Verlängerung der GF-Verträge und der Festlegung der üppigen Vergütungen an die APAK-Mitglieder?